Führerscheinrichtlinien
Klasse AM
Die neue Führerscheinklasse AM ersetzt den bisherigen Mopedausweis.
• Voraussetzung: Mindestalter von 15 Jahren mit Einverständniserklärung der Eltern oder 16 Jahren ohne Erklärung
• Ausbildung: Mindestmaß von 6 Theoriestunden und 8 Fahrstunden, 2 davon müssen im Straßenverkehr stattfi nden; es gibt keine Mehrphasenausbildung und auch keine Probezeit, jedoch eine Promillegrenze von 0,1 bis zum vollendeten 20. Lebensjahr
• Prüfung: nach erfolgreicher Absolvierung einer Theorieprüfung erhält der Führerscheinanwärter den Mopedführerschein AM
• Fahrerlaubnis: Lenkberechtigung gilt für einspurige Mopeds sowie drei- und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit max. 50 ccm und einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h und für elektrische Scooter mit max. 25 km/h Höchstgeschwindigkeit
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Code B111
Die Eintragung des Codes B111 ist weiterhin der schnellste und einfachste Weg zur Lenkberechtigung für Vespa und Co.
• Voraussetzung: min. 5 Jahre durchgehender Besitz des B-Führerscheins
• Ausbildung: 6 Praxisstunden in einer Fahrschule oder einem Autofahrerclub; es gibt keine Mehrphasenausbildung und auch keine Probezeit
• Prüfung: es muss keine theoretische oder praktische Prüfung abgelegt werden
• Fahrerlaubnis: Motorräder und Roller mit max. 125 ccm und einer max. Leistung von 11 kW (15 PS) oder dreirädrigen Kraftfahrzeugen bis zu 15 kW (20 PS)
• Aufstieg: Nach zwei Jahren durchgängigem Besitz des Code B111 werden die 6 Praxisstunden für den Erwerb der Klasse A1 angerechnet.
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Klasse A1
Die neu eingeführte Klasse A1 ermöglicht bereits 16-Jährigen den Einstieg in die Welt der Zweiräder bis 125 ccm.
• Voraussetzung: Mindestalter von 16 Jahren zum Zeitpunkt der praktischen Prüfung
• Ausbildung: 28 Theoriestunden (davon 20 Stunden Grund- und 8 Stunden Spezialausbildung) und 12 Fahrstunden
• Prüfung: Ablegen einer Theorie- und Praxisprüfung; außerdem muss ein Fahrsicherheitstraining nach 2 bis 12 Monaten und eine Perfektionsfahrt nach 4 bis 14 Monaten absolviert werden
• Fahrerlaubnis: Motorräder und Roller mit max. 125 ccm und einer max. Leistung von 11 kW (15 PS) oder dreirädrigen Kraftfahrzeugen bis zu 15 kW (20 PS)
• Aufstieg: nach 2 Jahren durchgehender Fahrpraxis ist nach Absolvieren eines 7-stündigen Fahrtrainings oder einer Praxisprüfung der Aufstieg auf A2 möglich
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Klasse A2
Der Zugang zur Lenkberechtigung für Leichtmotorräder ist bereits mit 18 Jahren möglich.
• Voraussetzung: Mindestalter von 17,5 Jahren oder in Kombination mit L17 ab dem vollendeten 16. Lebensjahr
• Ausbildung: 28 Stunden Theorie und 12 Fahrstunden bei Direkteinstieg; bei Absolvierung der Vorstufe A1 ist nur ein 7-Stündiges Fahrtraining oder eine Praxisprüfung notwendig; Mehrphasenausbildung muss nur bei erstmaliger Erteilung einer Lenkberechtigung absolviert werden.
• Prüfung (bei Direkteinstieg): Ablegen einer Theorie- und Praxisprüfung; außerdem muss ein Fahrsicherheitstraining nach 2 bis 12 Monaten und eine Perfektionsfahrt nach 4 bis 14 Monaten absolviert werden
• Fahrerlaubnis: Leichtmotorräder mit einer Stärke von max. 35 kW (48 PS) bei max. 0,2 kW/kg Eigengewicht
• Aufstieg: nach 2 Jahren durchgehender Fahrpraxis ist nach Absolvieren eines 7-stündigen Fahrtrainings oder einer Praxisprüfung der Aufstieg in die offene Klasse A möglich.
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Klasse A
Der Zugang zur offenen Klasse A ist erstmals bereits mit 20 Jahren möglich.
• Voraussetzung: Aufstieg von A1 bzw. A2 nach jeweils 2 Jahren Fahrpraxis, also frühestens im Alter von 20 Jahren, oder Mindestalter 24 Jahre bei Direkteinstieg.
• Ausbildung: 28 Stunden Theorie und 12 Fahrstunden bei Direkteinstieg; nach Absolvierung der Vorstufen A1 bzw. A2 ist nur ein 7-Stündiges Fahrtraining oder eine Praxisprüfung notwendig; Mehrphasenausbildung muss nur bei erstmaliger Erteilung einer Lenkberechtigung absolviert werden.
• Prüfung (bei Direkteinstieg): Ablegen einer Theorie- und Praxisprüfung; außerdem muss ein Fahrsicherheitstraining nach 2 bis 12 Monaten und eine Perfektionsfahrt nach 4 bis 14 Monaten absolviert werden
• Fahrerlaubnis: alle Motorräder mit/ohne Beiwagen und dreirädrige Kfz über 15 kW (20 PS) und leichte Einachs-Anhänger mit der max. Breite des Zugfahrzeugs |
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