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Führerscheinrichtlinien

Klasse AM

Die neue Führerscheinklasse AM ersetzt

den bisherigen Mopedausweis.

Voraussetzung: Mindestalter von 15

Jahren mit Einverständniserklärung der

Eltern oder 16 Jahren ohne Erklärung

Ausbildung: Mindestmaß von 6 Theoriestunden

und 8 Fahrstunden, 2 davon

müssen im Straßenverkehr stattfi nden;

es gibt keine Mehrphasenausbildung und

auch keine Probezeit, jedoch eine Promillegrenze

von 0,1 bis zum vollendeten

20. Lebensjahr

Prüfung: nach erfolgreicher Absolvierung

einer Theorieprüfung erhält der Führerscheinanwärter

den Mopedführerschein

AM

Fahrerlaubnis: Lenkberechtigung gilt

für einspurige Mopeds sowie drei- und

vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit max.

50 ccm und einer Höchstgeschwindigkeit

von 45 km/h und für elektrische Scooter

mit max. 25 km/h Höchstgeschwindigkeit

Code B111

Die Eintragung des Codes B111 ist

weiterhin der schnellste und einfachste

Weg zur Lenkberechtigung für Vespa

und Co.

Voraussetzung: min. 5 Jahre durchgehender

Besitz des B-Führerscheins

Ausbildung: 6 Praxisstunden in einer

Fahrschule oder einem Autofahrerclub;

es gibt keine Mehrphasenausbildung und

auch keine Probezeit

Prüfung: es muss keine theoretische

oder praktische Prüfung abgelegt werden

Fahrerlaubnis: Motorräder und Roller

mit max. 125 ccm und einer max.

Leistung von 11 kW (15 PS) oder dreirädrigen

Kraftfahrzeugen bis zu 15 kW

(20 PS)

Aufstieg: Nach zwei Jahren durchgängigem

Besitz des Code B111 werden

die 6 Praxisstunden für den Erwerb

der Klasse A1 angerechnet.

Klasse A1

Die neu eingeführte Klasse A1 ermöglicht

bereits 16-Jährigen den Einstieg in

die Welt der Zweiräder bis 125 ccm.

Voraussetzung: Mindestalter von

16 Jahren zum Zeitpunkt der praktischen

Prüfung

Ausbildung: 28 Theoriestunden (davon

20 Stunden Grund- und 8 Stunden

Spezialausbildung) und 12 Fahrstunden

Prüfung: Ablegen einer Theorie- und

Praxisprüfung; außerdem muss ein

Fahrsicherheitstraining nach 2 bis 12

Monaten und eine Perfektionsfahrt nach

4 bis 14 Monaten absolviert werden

Fahrerlaubnis: Motorräder und Roller

mit max. 125 ccm und einer max.

Leistung von 11 kW (15 PS) oder dreirädrigen

Kraftfahrzeugen bis zu 15 kW

(20 PS)

Aufstieg: nach 2 Jahren durchgehender

Fahrpraxis ist nach Absolvieren

eines 7-stündigen Fahrtrainings oder

einer Praxisprüfung der Aufstieg auf A2

möglich

Klasse A2

Der Zugang zur Lenkberechtigung

für Leichtmotorräder ist bereits mit

18 Jahren möglich.

Voraussetzung: Mindestalter von 17,5

Jahren oder in Kombination mit L17 ab

dem vollendeten 16. Lebensjahr

Ausbildung: 28 Stunden Theorie und

12 Fahrstunden bei Direkteinstieg; bei

Absolvierung der Vorstufe A1 ist nur ein

7-Stündiges Fahrtraining oder eine

Praxisprüfung notwendig; Mehrphasenausbildung

muss nur bei erstmaliger

Erteilung einer Lenkberechtigung

absolviert werden.

Prüfung (bei Direkteinstieg): Ablegen

einer Theorie- und Praxisprüfung;

außerdem muss ein Fahrsicherheitstraining

nach 2 bis 12 Monaten und eine

Perfektionsfahrt nach 4 bis 14 Monaten

absolviert werden

Fahrerlaubnis: Leichtmotorräder mit

einer Stärke von max. 35 kW (48 PS)

bei max. 0,2 kW/kg Eigengewicht

Aufstieg: nach 2 Jahren durchgehender

Fahrpraxis ist nach Absolvieren eines

7-stündigen Fahrtrainings oder einer

Praxisprüfung der Aufstieg in die offene

Klasse A möglich.

Klasse A

Der Zugang zur offenen Klasse A ist

erstmals bereits mit 20 Jahren möglich.

Voraussetzung: Aufstieg von A1 bzw. A2

nach jeweils 2 Jahren Fahrpraxis, also

frühestens im Alter von 20 Jahren, oder

Mindestalter 24 Jahre bei Direkteinstieg.

Ausbildung: 28 Stunden Theorie und

12 Fahrstunden bei Direkteinstieg; nach

Absolvierung der Vorstufen A1 bzw. A2

ist nur ein 7-Stündiges Fahrtraining oder

eine Praxisprüfung notwendig; Mehrphasenausbildung

muss nur bei erstmaliger

Erteilung einer Lenkberechtigung

absolviert werden.

Prüfung (bei Direkteinstieg): Ablegen

einer Theorie- und Praxisprüfung;

außerdem muss ein Fahrsicherheitstraining

nach 2 bis 12 Monaten und eine

Perfektionsfahrt nach 4 bis 14 Monaten

absolviert werden

Fahrerlaubnis: alle Motorräder mit/ohne

Beiwagen und dreirädrige Kfz über 15

kW (20 PS) und leichte Einachs-Anhänger

mit der max. Breite des Zugfahrzeugs